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Faires Gehalt für angestellte Zahnärzte und Zahnärztinnen

Die 30%-Frage bei der Umsatzbeteiligung

Junge Zahnärzt*innen möchten nach der Assistenzzeit mehr Geld verdienen.

Die meistgestellte Gehaltsfrage lautet dann: bekomme ich 30% Umsatzbeteiligung?

Die Frage müsste jedoch anders lauten: Werde ich an der Umsatzentwicklung beteiligt und wenn ja, ist die Bezugsgröße angemessen? Über die Frage der Angemessenheit wird trefflich gestritten. Es wird nicht hinterfragt: 30% wovon und vor allem ist das Wovon eine Rahmenbedingung, die günstig oder weniger günstig ist? Denn Praxen, in denen junge Zahnärzte*innen schnell in gute Umsatzverantwortungen geführt werden, sind eher die Ausnahme als der Regelfall.

Aber gerade die Rahmenbedingung des schnellen Lernens und der raschen Möglichkeit, die gesamte Bandbreite anspruchsvoller Zahnmedizin lernen zu können, schafft erst die Chance, sich gehaltlich in spannende Größen hineinentwickeln zu können. Parallel dazu ist es wichtig, ob die Förderung der beruflichen Weiterbildung Teil des Anstellungsvertrages ist oder nicht. Denn umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten, wie das Durchlaufen kompletter Curricula, ermöglichen, ein oder zwei Spezialgebiete aufzubauen, die erheblichen Einfluss auf das Erreichen guter Umsatzgrößen haben.

Umsatzbeteiligung – die wirklich relevanten Fragen

Das Wovon wird dann zur Schlüsselfrage: Kann sich der zahnärztliche ‚Nachwuchs‘ fair bezahlt fühlen und sowohl fachlich als auch wirtschaftlich eine interessante Entwicklung nehmen? Die zentrale Frage ist nicht die, ob angestellte Zahnärzte*innen ab einem bestimmten Basisumsatz 30% oder 25% Umsatzbeteiligung erhalten. Relevanter ist die Frage, ob junge Zahnärzt*innen durch praktische und theoretische Qualifizierung die Chance erhalten, in Umsatzgrößen hineinzuwachsen, in denen sie 90-140T€ Jahreseinkommen erreichen. Und ob der Arbeitgeber, also die Zahnarztpraxis oder das ZMVZ, die Rahmenbedingungen bietet, um in diese interessanten Umsatzgröße hineinzuwachsen.

Die entscheidenden Fragestellungen sind: Welche Fortbildungsmöglichkeiten, welche praktische Unterstützung, welche Rahmenbedingungen, Stuhl-Assistenz, Zimmeranzahl, Zuweisung neuer Patienten und welches jährliche Fortbildungsbudget wird einer Nachwuchskraft zugebilligt, um eine kontinuierliche und gute Performance zu ermöglichen?

Die unternehmerische Frage lautet also: Wie muss ein Win-Win-Konzept aufgebaut sein, damit beide Seiten gut profitieren können?

Wir schaffen unternehmerisch durchdachte solide Win-Win-Bezahlungskonzepte für angestellte Zahnärzte!

Gehaltskonzept für Ihre Zahnarztpraxis

Es gibt eine Schneider-Regel, die auch bei der Festlegung von Gehältern gilt: „Messe dreimal, bevor du einmal schneidest und zu nähen anfängst.“

Ein guter Rat. Schon oft fand ich bei der Beratung von Zahnarztpraxen/ZMVZ Situationen vor, bei denen man nicht ausreichend „gemessen“ hatte. Also die Gehaltskonzepte im Vorfeld nicht ausreichend gut reflektiert und auf ihre langfristige Stimmigkeit hin überprüft wurden.

Die Festlegung der Gehälter für Ihre angestellten Zahnärzt*innen ist eine der wichtigsten Aufgaben, die Sie im Personal-Bereich regeln müssen. Wir erarbeiten für Sie eine stimmiges Win-Win-Bezahlungskonzept, das in Schritten und in enger Abstimmung mit Ihnen und unter Zugrundelegung Ihrer Kostenstrukturen entwickelt wird.

Entwicklung eines stimmigen Gehaltskonzepts

Ein solches Konzept wird immer in Schritten erarbeitet. Jeder Schritt wird mit Ihnen abgestimmt und so ausgestaltet, dass die Kostenstrukturen Ihrer Praxis integriert sind. Es wird verknüpft mit Leistungsanreizen. Diese berücksichtigen einerseits die persönlichen Sicherheitsbedürfnisse Ihrer angestellten Zahnärzt*innen und ermöglichen andererseits Zusatzverdienste durch gute Umsatzleistungen.

Zwei Leitgedanken setzen den Rahmen dieser Arbeit:

  • Die Kontinuität in der Zusammenarbeit und die Attraktivität der Zahnarztpraxis als Arbeitgeber werden verknüpft, sodass angestellte Zahnärzt*innen sich wohlfühlen.
  • Die Folge: Ihre angestellten Zahnärzt*innen schätzen die faire Entlohnung und Sie als Arbeitgeber können langfristig mit diesen Mitarbeiter*innen rechnen.

Jetzt unverbindlich informieren

Wir bieten Ihnen gerne einen halbstündigen telefonischen Austausch oder einen Online-Austausch über Zoom an (ohne Berechnung), damit wir besser verstehen, wo Sie im Moment stehen und was für Ihre Zahnarztpraxis / Ihr ZMVZ gestaltet werden kann.

Wir besprechen Ihre Vorstellungen und Rahmenbedingungen für das Gehalt Ihrer angestellten Zahnärzt*innen und gleichen sie in einer ersten kurzen Bestandsaufnahme mit den Wünschen und Gehaltsvorstellungen Ihrer Mitarbeiter*innen ab. Anschließend prüfen wir, in welchem Rahmen wir Sie unterstützen können.

Bezahlungskonzept nach Umsatzentwicklung Ihrer Kostenstruktur

Preise für die Basisanalyse und die Grundlagenstruktur des Bezahlungskonzeptes

  • Einzelpraxis mit einem angestellten Zahnarzt             495,00 € zzgl. MwSt.
  • Doppelpraxis mit zwei angestellten Zahnärzten         695,00 € zzgl. MwSt.
  • Praxis und ZMVZ mit drei angestellten Zahnärzten    995,00 € zzgl. MwSt.

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